MENÜ

Wenn Trinkwasser bei Veranstaltungen an zeitweilige Anlagen (wie Verteilstationen und Festzelte) sowie an mobile Anlagen (wie Essens- und Getränkewägen, Toilettenwägen und mobile Duschen) abgegeben wird, ist eine Anzeige beim Gesundheitsamt des Landkreises Straubing-Bogen schriftlich und spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung erforderlich.

Ein Formular hierfür finden sie hier